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In 9 Punkten zur Objektfunkanlage

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Punkt 1 (Fachplaner /Errichter)

Projektangaben 

Im ersten Schritt werden die nötigen Angaben zum Bauvorhaben und die Kontaktadressen mitgeteilt.

Das Anzeigeformular mit diesen Angaben wird an die zuständige Behörde (Feuerwehr) weitergeleitet.

Als Anlage wird die Funkversorgungsmessung ohne Objektfunkanlage benötigt.

Wird eine TMO Anlage gefordert, werden zusätzlich die Panoramamessung und eine Umfeldmessung benötigt, um die Anbindung an das deutschlandweite TETRA-Netz zu planen.

Punkt 2 (Feuerwehr)

Prüfung der angeforderten zusätzlichen Objektfunkanlage

Die Feuerwehr prüft und bestätigt die Notwendigkeit einer Funkanlage.

Das Formular wird an die autorisierte Stelle für Digitalfunk (AS) des entsprechenden Bundeslandes weitergeleitet.

Punkt 3 (autorisierte Stelle AS)

Bemerkungen / Auflagen zur Sicherstellung der rückwirkungsfreien Anbindung:

Die autorisierte Stelle legt die Zuordnungsnummern und erste Parameter fest die zur Errichtung notwendig sind (z.B. Kanalzuordnung, Anbindung an die Freifeldzelle, etc.).

Das Formular wird zurück an den Fachplaner / Errichter geschickt.

Punkt 4 (Fachplaner / Errichter)

Übermittlung der standortbezogenen Frequenznutzungsparameter zur Festsetzung bei der BNetzA

Aufgrund der inzwischen erfolgten Planung und Berechnung von Sendeleistungen werden Angaben zur Außenwirkung gemacht.

Planung, Datenblätter, Messungen und Berechnungen werden als Anlage beigefügt.

Das Formular mit Anlagen wird über die AS an die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) gesandt.

 

Punkt 5 (BDBOS)

Gestattung der Frequenznutzung

Die BDBOS gestattet die Nutzung der festgelegten Frequenzen im Rahmen des Festsetzungsbescheides der Bundes-Netz-Agentur.

Über die AS wird das Formular zurück an den Fachplaner / Errichter geschickt.

Punkt 6 (Fachplaner / Errichter)

Angaben zur abnahmebereiten Objektfunkanlage

Feststellung, ob es Abweichungen zur eingereichten Planung gibt, die während der Bauphase entstehen können.

Ggf. werden die Änderungen beigefügt und an die AS gesandt.

Punkt 7 (Fachplaner / Errichter)

Inbetriebnahmemeldung nach Abnahme

Die erfolgreiche Inbetriebnahme mit den Abnahmemessungen, Angaben zur Störmeldeweiterleitung und Standorten der Technik wird mit Angabe des Inbetriebnahme-Datums angezeigt.

Das Formular wird zurück an die AS geschickt.

Punkt 8 (autorisierte Stelle AS)

Die AS / Landesstelle bestätigt die Inbetriebnahme

Die Bestätigung wird an die BDBOS weitergeleitet.

Punkt 9 (BDBOS)

Inbetriebnahmebestätigung und Frequenznutzung

Die Bestätigung der Inbetriebnahme der BDBOS dient als endgültigen Nachweis und Genehmigung zur Nutzung der geplanten Frequenzen für den Objektinhaber.

Bitte beachten Sie, dass es sowohl Neuerungen als auch Abweichungen zwischen der Verfahrensweise der Bundesländer und Behörden geben kann. Im konkreten Fall helfen wir oder die autorisierten Stellen der Bundesländer gerne weiter.